Allgemeine Geschäftsbedinungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem/der Personal Trainer/in und dem/der Kunden/in. Mit der Anmeldung zu einem Personal Training bzw. mit der Unterzeichnung des Anamnesebogens erklärt sich der/die Kunde/in mit den AGB einverstanden.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich (oder der Sitz des Personal Trainers).
2. Gesundheit & Anamnese
Der/die Kunde/in bestätigt, dass er/sie den Gesundheitsfragebogen (Anamnese) vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt hat. Er/sie verpflichtet sich, den/die Personal Trainer/in über allfällige gesundheitliche Veränderungen umgehend zu informieren.
Bei Unsicherheiten bezüglich der gesundheitlichen Eignung für das Training ist es Sache des/der Kunden/in, ärztlichen Rat einzuholen. Der/die Personal Trainer/in ist berechtigt, bei gesundheitlichen Risiken ein ärztliches Attest zu verlangen.
3. Haftung & Versicherung
Die Teilnahme am Personal Training erfolgt auf eigenes Risiko des/der Kunden/in. Der/die Personal Trainer/in übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder gesundheitliche Schäden, ausser im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Der/die Kunde/in bestätigt, über eine gültige Unfall- und Krankenversicherung zu verfügen, welche allfällige Trainingsrisiken abdeckt. Für Schäden an Dritten, die durch unsachgemässes Verhalten des/der Kunden/in Entstehen, haftet ausschliesslich der/die Kunde/in selbst.
4. Vertragsabschluss & Beginn
Der Vertrag zwischen dem/der Personal Trainer/in und dem/der Kunden/in kommt mit der Anmeldung zum Training oder mit der Unterzeichnung des Anamnesebogens zustande. Spätestens mit der ersten Zahlung gilt der Vertrag als abgeschlossen.
Das erste Gespräch (Anamnese) dient der Bedarfsermittlung und ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
5. Preise & Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise für Personal Training sind auf der Website oder in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt. Preisänderungen bleiben vorbehalten, werden dem/der Kunden/in jedoch rechtzeitig mitgeteilt.
Einzelstunden sowie Abonnemente sind im Voraus zu bezahlen, spätestens jedoch vor der ersten Trainingseinheit. Nicht bezahlte Stunden können nicht eingelöst werden.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht rückerstattet. Eine Rückvergütung ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit mit Arztzeugnis) möglich und liegt im Ermessen des/der Personal Trainers/in.
6. Stornierung & Verschiebung
Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins muss spätestens 24 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit erfolgen. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Trainingsstunde verrechnet.
Bei Krankheit oder Unfall kann die Stunde mit einem ärztlichen Attest nachgeholt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
Der/die Personal Trainer/in behält sich das Recht vor, Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Notfall) kurzfristig zu verschieben. In diesem Fall wird die Trainingsstunde nachgeholt oder gutgeschrieben.
7. Gültigkeit von Abonnements
Abonnemente (z. B. 5er- oder 10er-Pakete) sind zeitlich befristet und müssen innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum eingelöst werden. Nicht eingelöste Stunden verfallen nach Ablauf dieser Frist ersatzlos.
Eine Rückerstattung für nicht genutzte Stunden ist ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen (z. B. längere Krankheit mit Arztzeugnis) kann die Gültigkeit nach Absprache verlängert werden.
8. Übertragbarkeit von Abonnements
Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen, ausser dies wurde vorgängig ausdrücklich mit dem/der Personal Trainer/in vereinbart.
9. Verspätung & Nichterscheinen
Erscheint der/die Kunde/in verspätet zur Trainingseinheit, verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Preisreduktion besteht nicht.
Erscheint der/die Personal Trainer/in verspätet, wird die Zeit nachgeholt oder die Stunde entsprechend verlängert. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht.
10. Datenschutz
Alle persönlichen Daten sowie Angaben im Anamnesebogen werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zum Zweck der Trainingsplanung verwendet.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des/der Kunden/in. Die Daten werden gemäss den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Schweiz aufbewahrt.
11. Urheberrecht
Alle vom/von der Personal Trainer/in erstellten Trainingspläne, Unterlagen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum des/der Personal Trainers/in.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung zu kommerziellen Zwecken durch den/die Kunden/in ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des/der Personal Trainers/in nicht gestattet.
12. Fahrtkosten
Der Trainingsort wird jeweils individuell zwischen dem/der Personal Trainer/in und dem/der Kunden/in vereinbart.
Der/die Kunde/in informiert den/die Personal Trainer/in im Voraus über den gewünschten Trainingsort.
Der/die Personal Trainer/in behält sich das Recht vor, Anfragen für bestimmte Trainingsorte ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ein Anspruch auf Durchführung des Trainings an einem bestimmten Ort besteht nicht.
13. Eingeschränkte Nutzung
Einschränkungen im Angebot oder in der Nutzung einzelner Trainingsmittel (z. B. Wechsel des Trainingsortes, wetterbedingte Anpassungen, nicht verfügbare Geräte) berechtigen den/die Kunden/in nicht zu einer Preisreduktion oder Rückerstattung.
14. Änderungen der AGB
Der/die Personal Trainer/in behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung ist auf der Website des/der Personal Trainers/in veröffentlicht oder wird dem/der Kunden/in in geeigneter Form mitgeteilt.
Mit der weiteren Inanspruchnahme der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gelten diese als akzeptiert.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
18.03.2026
